WiYou - Ausgabe 04/2013 - page 5

Das Landesverwaltungsamt Thüringen (TLVwA) ist „die zentrale
Mittelbehörde des Freistaats Thüringen“ und versteht sich als
Verbindungsglied zwischen kommunalen (also auf die Gemeinden und
Landkreise bezogenen) Behörden und der Thüringer Landesregierung.
Dabei erstrecken sich die Aufgaben der Gesetzvollzugs­, Aufsichts­
und Widerspruchsbehörde über alle Fachbereiche der Thüringer
Ministerien – wie etwa Bau, Gesundheit, Soziales. Das klingt nicht nur
nach einer ganzen Menge Arbeit, sondern ist es auch, und dafür gibt
es dann allein in Thüringen rund 120.000 Mitarbeiter im öffentlichen
Dienst, und die brauchen natürlich junge Verstärkung. Warum das
nun für Sie interessant ist? Weil das Landesverwaltungsamt ein
sicherer Arbeitgeber ist, Sie ein weites Feld an Einsatzmöglichkeiten
im ganzen Freistaat haben, dabei die Beamtenlaufbahn einschlagen
können und schließlich auch der Verdienst nicht zu verachten ist. Aber
wie wird man eigentlich Beamter? Beim Landesverwaltungsamt zum
Beispiel durch eine Ausbildung im mittleren oder gehobenen nicht­
technischen Dienst.
Für den gehobenen Dienst durchlaufen Sie in Ihrem Vorbereitungsdienst ein dreijähriges duales Studium.
Dafür müssen Sie die Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung vorwei­
sen. Während des Studiums haben Sie dann übrigens den Status eines Beamten auf Widerruf (Regierungs­
inspektoranwärter) inne und bekommen auch eine entsprechende Vergütung. Den praktischen Teil der
Ausbildung absolvieren Sie in verschiedenen Behörden, für die Theorie geht es in drei Abschnitten für
insgesamt 21 Monate in die Thüringer Verwaltungsfachhochschule nach Gotha. Dort werden in Grund­
und Hauptstudium gegliedert unter anderem Staatslehre, Verwaltungsrecht und andere Rechtsgebiete auf
dem Lehrplan stehen. Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss, der sich Laufbahnprüfung nennt, dürfen Sie
sich „Diplom­Verwaltungswirt (FH)“ nennen.
Sie möchten gern in der staatlichen Verwaltung arbeiten, haben aber kein Abi? Kein Problem, denn für
die Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst reicht Ihnen, neben den beamtenrechtlichen
Voraussetzungen, schon ein guter Realschulabschluss oder auch der Hauptschulabschluss, wenn Sie
schon eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. In zwei Jahren Vorbereitungsdienst – in
dieser Zeit sind Sie Beamter auf Widerruf (Regierungssekretäranwärter) bekommen Sie dann in einem
dualen Lehrmodell alles vermittelt, was Sie für den Einstieg in eine erfolgreiche Beamtenlaufbahn wissen
müssen. Die fachtheoretische Ausbildung umfasst einen Zeitraum von 12,5 Monaten und wird an der
Thüringer Verwaltungsschule Weimar in vier Fachlehrgängen durchgeführt. Die berufspraktische
Ausbildung dauert insgesamt 11,5 Monate und ist in fünf Praktikumsabschnitte in unterschiedlichen
Bereichen der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen unterteilt. Nach den zwei Jahren schließen Sie
mit der Laufbahnprüfung ab. Haben Sie bestanden, können Sie die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“
führen.
Sie müssen Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger
eines EU­Mitgliedsstaates sein oder eine andere Voraussetzung gemäß § 7 Beamtenstatus­
gesetz erfüllen. Außerdem dürfen Sie zum Zeitpunkt der Einstellung das 32. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat Ausbildung
Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel.: 0361/3773 7228
E­Mail:
Internet:
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GEHOBENER DIENST
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MITTLERER DIENST
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ALLGEMEINE
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VORAUSSETZUNGEN
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Fotos: TLVwA
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